Terra Anima Blog
Neuigkeiten und Erkenntnisse aus der Kompostwelt
Zulassung von Pflanzenkohle im Biobereich

In Österreich wurde Pflanzenkohle für den Biolandbau zugelassen!
Es gibt eine EU-Positivliste für die erlaubten Zuschlagstoffe im Biolandbau. Als diese Liste erstellt wurde, war Pflanzenkohle noch unbekannt und daher erscheint dieses Produkt nicht auf dieser Liste. Das Problem ist aber, dass alle Produkte, die nicht auf dieser Liste aufscheinen, im Biolandbau automatisch verboten sind. Daher war die Vermarktung im Bereich des Biolandbaues nicht möglich – und zwar nicht aus fachlichen Überlegungen, sondern aus rein bürokratischen Gründen.
Was Pflanzenkohle ist und was Sie darüber wissen sollten, lesen Sie auf der Seite über Pflanzenkohle.
In Österreich hat sich eine Expertengruppe zusammengesetzt
… und einen entsprechenden Antrag in Brüssel eingebracht. Da aber hier mittelfristig mit keiner Anerkennung zu rechnen ist, wurde vom Österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz am 18.10.2018 ein sogenannter Runderlass herausgegeben, nachdem Pflanzenkohlen der Premiumqualität im Biolandbau zugelassen sind, sofern auch eine Bewilligung nach dem österreichischen Düngemittelgesetz (§9a) besteht. Dieser Erlass gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung durch die EU.
Unsere Pflanzenkohle erfüllt die genannten Kriterien
Das zeigen die Prüfberichte der letzten Jahre. Bei den Untersuchungen des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft in den Jahren 2015, 2016 und 2017 gab es keine Beanstandungen! Untersucht wurden Proben unserer Pflanzenkohle sowie unserer Terra Anima® Humuserde.
Gerne lese ich Ihre Meinung und Erfahrungen zu dem Thema in den Kommentaren. Auch hilft es mir sehr, wenn Sie mit meinen Produkten oder Informationen zufrieden sind, bei Google eine Bewertung hinterlassen.
Sehr geehrter Herr Wagner
Seit drei Jahren befasse ich mich mit Pflanzenkohle, die ich auch selber herstelle. Kann nur positive Erfahrung machen.
Ihre Kommentare zu diesem Thema finde ich sehr gut!
Gruss Luigi Meier
Ich folge Ihnen aus Barcelona. Könten Sie mich eine design für eine selbsbauende anlage emphelen. Ich denke für eine Leistug von maximal 4 kg fertige Biokhole. Vielen Dank
Hallo Herr Gonzales,
hier finden Sie alle Informationen die wichtig sind:
http://www.ithaka-journal.net/kon-tiki-die-demokratisierung-der-pflanzenkohleproduktion
Viele Grüße und viel Erfolg!
Horst Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner, gilt diese Sonderregelung für Pflanzenkohle in Österreich auch für Restkohle aus der Klärschlamm Pyrolyse?
Hallo Herr Finger,
soweit mit bekannt ist sind sekundäre Biomassen wie Klärschlamm ausgeschlossen. Infos bei http://www.ithaka-journal.net
Viele Grüße
Horst Wagner